Bildungskarenz: Ausbildung zum Diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer & Lerndidaktiker
Das Arbeitsmarktservice (AMS) erkennt die Fernstudien für eine Bildungskarenz an:
Rahmenbedingungen für 12 Monate Bildungskarenz in Österreich: Wählen Sie für eine Bildungskarenz aus den kombinierbaren Studienrichtungen (Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker) eine als Hauptfernstudium und eine zweite als Aufbaufernstudium. Das Fernstudium umfasst dann ein Ausmaß von 20 Wochenstunden und kann in einem Zeitraum von 12 Monaten absolviert werden. Es sind dadurch die Bedingungen für den Erhalt des Weiterbildungsgeldes im Rahmen der Bildungskarenz in Österreich erfüllt.
Was sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Bildungskarenz in Österreich?
Das ununterbrochene Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber muss 6 Monate betragen. Im Einvernehmen mit dem/der Arbeitgeber/in kann insgesamt ein Jahr lang (eine Stückelung dieses Zeitraums ist möglich) einer Weiterbildungsmaßnahme nachgegangen werden. Um während dieser Zeit Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben, muss diese gewählte Fortbildung gewisse Anforderungen erfüllen: Es müssen mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung nachgewiesen werden und es darf sich um keinen Freizeit- oder Hobbykurs ohne beruflichen Bezug handeln, die Aus- oder Weiterbildung kann aber sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen AMS, ob Sie für eine Bildungskarenz in Frage kommen.
Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist Ö-Cert zertifiziert:
Damit ist die hohe Qualität und Transparenz unserer Einrichtung auch österreichweit anerkannt. Das bedeutet für Bildungsinteressierte mehr Überblick über Qualitätsanbieter österreichweit und gleiche Möglichkeiten beim Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet.
So beantragen Sie das „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes während der Bildungskarenz:
Vorgehensweise: Zeigen Sie dem AMS für das Arbeitslosengeld die erforderlichen Beschäftigungszeiten auf. Belegen Sie die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden.
Tipp: Es ist ein ein Zuverdienst im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung erlaubt).
Informationen zur Bildungskarenz:
• § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) oder einer gleichartigen Karenzierung nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen
• Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, schriftliche Vereinbarung darüber nötig
• Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis über mindestens 6 Monate bei dem-/derselben ArbeitgeberIn (Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, damit arbeitslosenversichert), Ausnahmeregelung bei Saisonarbeitskräften
• Dauer: mindestens zwei Monate bis maximal ein Jahr, Teilantritte möglich, jeder Teil muss mindestens 2 Monate betragen, Aufbrauch der gesamten Dauer von einem Jahr innerhalb von 4 Jahren
• Gegen Entfall des Entgelts
• Anspruch auf Weiterbildungsgeld: ArbeitnehmerIn muss arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen, die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme (Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland, keine Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug, mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung) muss nachgewiesen werden, Ausnahmeregelung bei betreuungspflichtigen Personen für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (nur 16 Wochenstunden nötig); zuständige Behörde: AMS des Hauptwohnsitzes
• Bildungskarenz Plus: Die einzelnen Bundesländern übernehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Teil der Ausbildungskosten. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern.
Quellen:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/bildungskarenz-oesterreich
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html
PDF: http://www.ams.at/_docs/001_avrag_11.pdf
Fernstudium zur/m diplomierten Legasthenietrainer/In