Lockdown in Österreich: Pädagogisches Einzeltraining ist möglich!
Die Corona-Rechtsabteilung des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Ersten Österreichischen Dachverband Legasthenie (EÖDL) als Berufsverband der diplomierten Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker schriftlich bestätigt, dass diese weiterhin im Einzelunterricht Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreuen dürfen.
Gerne geben wir die Stellungnahme des österreichischen Sozialministeriums hier weiter:
„Laut Rechtsauskunft unserer Corona-Rechtsabteilung dürfen Legasthenietrainerinnen und –trainer einzelne Kinder und Jugendliche weiterhin betreuen (Einzelunterricht). Die Corona-Notmaßnahmenverordnung untersagt lediglich die Durchführung von körpernahen Tätigkeiten, sofern es sich dabei nicht um Gesundheits- oder Pflegedienstleistungen handelt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelungen zum Betreten von Kundenbereichen (§ 5 Abs. 5 COVID-19-NotMV) und zum Verbot von Veranstaltungen (§ 12 COVID-19-NotMV). Sie können die entsprechende COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV vom 15. November 2020 über den folgenden Link downloaden.“
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Hier noch die Kriterienliste der WKO mit dieser Formulierung: „Dienstleistungen:
https://www.wko.at/service/kriterienliste.pdf (Stand: 16.11.2020, 15:00 Uhr)
• Nicht körpernahe Dienstleistungen können im Betrieb ausgeübt werden. Kundenseitig ist zu beachten, dass Personen den privaten Wohnbereich auch zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten verlassen dürfen
• Allgemein gilt jedoch, dass Dienstleistungen tunlichst im elektronischen Wege oder per Telefon angeboten werden sollen“
Pädagogisches Einzeltraining:
Laut den aktuellen Bestimmungen in Österreich ist es also möglich, ein Training während des Lockdowns zwischen 17.11.2020 und 06.12.2020 in Person anzubieten, da es sich um eine Dienstleistung ohne Körpernähe handelt. Der Trainer ist jedoch dazu angehalten, den Mindestabstand und diverse Hygienemaßnahmen einzuhalten:
- Vermeiden Sie es, dass Sie die Trainingskandidaten angreifen, wenn Sie z.B. Übungen für das Körperschema durchführen. Halten Sie unbedingt den Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen ein.
- Tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz und achten Sie darauf, dass auch Ihr Schützling einen Mund- und Nasenschutz trägt! Gesichtsvisiere sind nicht zulässig.
- Desinfizieren Sie Arbeitsmaterialien und Oberflächen, die häufig berührt werden (z.B. Schreibtisch, Knöpfe, Stifte, Handgriffe bei Türen und Laden). Achten Sie darauf, dass der Arbeitsplatz zwischen den einzelnen Kandidaten gereinigt und desinfiziert wird.
- Lassen Sie genug zeitlichen Abstand zwischen den Trainingseinheiten, um die Räumlichkeiten gut vorzubereiten und vor allem zu lüften. Sorgen Sie immer für ausreichend Frischluft.
- Arbeiten Sie in einem großen Raum, der das Einhalten des Abstands ermöglicht. Halten Sie den Kandidaten dazu an, öfters die Hände zu waschen und während des Trainings nicht mit den Händen in das Gesicht zu fahren (altersentsprechend).
- Arbeiten Sie mit Terminvereinbarung, damit Kundenkontakte genau verfolgt und gesteuert werden können. Identität der Kunden/Trainingskandidaten und die Dauer ihres Aufenthalts müssen bekannt und nachvollziehbar sein.
- Bitte achten Sie auf sich und Ihre Kandidaten!
Pädagogisches Ferntraining:
Grundsätzlich sollte aber, wenn möglich, auf Ferntraining umgestellt werden. In Ihrem Online–Kundencenter finden Sie im Menüpunkt „News“ einen Leitfaden, der sich mit den Möglichkeiten der digitalen Testung und Förderung über die Ferne beschäftigt. Der „Leitfaden für Testungen, Trainings- & Förderstunden über die Ferne“ enthält zahlreiche Tipps zu Aufgaben, Ideen, Online-Plattformen und Programme, die Sie in die betreffenden Stunden einbauen können.
Diplomierte Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer und Lerndidaktiker sind in diesen Zeiten besonders gefordert, Eltern auch ihre Unterstützung beim Erarbeiten des aktuellen Schulstoffs anzubieten, damit die Kinder gut durch diese Zeit kommen. Eltern und Erziehungspersonen können oftmals sehr überfordert sein, ihren Kindern nun zu Hause bei der Bewältigung der großen Mengen an Schulaufgaben zu helfen. Eine Unterstützung durch Experten könnte vielen Eltern und Kindern gerade jetzt von großem Nutzen sein!
Die Maßnahmen treten am 17.11.2020 in Kraft und bleiben (vorerst) bis 06.12.2020 aufrecht.
Bitte verfolgen Sie die Weisungen des Sozialministeriums und die Empfehlungen der WKO, da sich laufend etwas ändern kann.
Bleiben Sie gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!